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Sonstige

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Begriff Definition
(K/L/P) AllgemeinDer K/L/P ist immer der wirtschaftlich Berechtigte einer Geschäftsbeziehung.
 
(K/L/P) KundeNatürliche oder juristische Person die Güter oder Dienste von einem Lieferanten bezieht.
 
(K/L/P) LieferantNatürliche oder juristische Person die Güter liefert oder Dienste erweist, welche zur Produktion oder dem Funktionieren eines Organismus oder Unternehmens notwendig sind.
 
(K/L/P) PartnerOrganisation oder Person, mit der eine andere Organisation zusammenarbeitet, um die gemeinsam vereinbarten Objektive zu erreichen. Unter Organisation versteht man hier eine Gruppierung, durch Institutionen bestimmt oder auch nicht, die sich erklärte Ziele vornehmen. Es kann sich sowohl um einen Organismus, eine Firma, eine Assoziation, ein Syndikat oder andere, facettenreiche Gebilde handeln, als auch um jede natürliche oder juristische Person. Im Zusammenhang mit TSI wird der Ausdruck Partner meistens im Plural benützt.
 
Öffentliche InstitutionJede Gruppe von Personen die in Zusammenhang mit der Verwaltung öffentlicher Güter, auf eine konzertierte und koordinierte Weise handeln und unter direkter oder indirekter Autorität von Verantwortlichen stehen, welche eine anerkannte politische Funktion erfüllen.
 
ÜbereinstimmungPlausibilität des Zusammenwirkens von zwei oder mehreren Elementen, die sich hier auf eine oder mehrere Transaktionen beziehen, welche von einem oder mehreren Gebilden durchgeführt wurden.
 


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